Häufig gestellte Fragen
Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort anzuzeigen :
Aus Sicht der Finanzverwaltung entsprechen sowohl XRechnungen als auch Rechnungen nach dem ZUGFeRD-Format grundsätzlich dem geforderten europäischen Format einer E-Rechnung.
XRechnung
Hierbei handelt es sich um einen strukturierten XML-Datensatz der maschinell ausgelesen werden kann. Aber: hier gibt es keinerlei Möglichkeiten für ein Firmendesign. Corporate Design, grafische Elemente oder eine individuelle Schriftart können nicht verwendet werden.
ZUGFeRD
Da XRechnungen für Menschen schlecht lesbar sind, wurde das Format ZUGFeRD entwickelt. Dieses Format ist eine PDF-Datei, in welche „unsichtbar“ eine XML-Datei integriert ist. Somit ist die Rechnung sowohl für Mensch als auch Maschine lesbar und kann an das Firmendesign angepasst werden.
XRechnung
Hierbei handelt es sich um einen strukturierten XML-Datensatz der maschinell ausgelesen werden kann. Aber: hier gibt es keinerlei Möglichkeiten für ein Firmendesign. Corporate Design, grafische Elemente oder eine individuelle Schriftart können nicht verwendet werden.
ZUGFeRD
Da XRechnungen für Menschen schlecht lesbar sind, wurde das Format ZUGFeRD entwickelt. Dieses Format ist eine PDF-Datei, in welche „unsichtbar“ eine XML-Datei integriert ist. Somit ist die Rechnung sowohl für Mensch als auch Maschine lesbar und kann an das Firmendesign angepasst werden.
An eine elektronische Rechnung werden künftig hohe Anforderungen gestellt. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und eingelesen werden, welches eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Die EU-Richtlinie EN 16931 gibt die Verwendung des strukturierten Datenformats XML für den elektronischen Rechnungsaustausch vor, welches eine automatisierte Rechnungsverarbeitung ermöglicht.
Die Pflicht zur Erstellung und zum Empfangen von E-Rechnungen ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Die neuen Regelungen gelten bereits ab dem 01.01.2025. Allerdings gibt es auch Übergangsfristen, um die Umstellung zu erleichtern.
Hinweis: Bei einer digitalen PDF-Rechnung handelt es sich nicht um eine rechtskonforme E-Rechnung!
Die EU-Richtlinie EN 16931 gibt die Verwendung des strukturierten Datenformats XML für den elektronischen Rechnungsaustausch vor, welches eine automatisierte Rechnungsverarbeitung ermöglicht.
Die Pflicht zur Erstellung und zum Empfangen von E-Rechnungen ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Die neuen Regelungen gelten bereits ab dem 01.01.2025. Allerdings gibt es auch Übergangsfristen, um die Umstellung zu erleichtern.
Hinweis: Bei einer digitalen PDF-Rechnung handelt es sich nicht um eine rechtskonforme E-Rechnung!
Für das Erstellen, Versenden, Erfassen und Verarbeiten von E-Rechnungen kommen in EasyInvoice24 keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu.
Der Empfang ist ab Version S inklusive. Die Erstellung ist ab Version M inklusive.
Preisübersicht
Der Empfang ist ab Version S inklusive. Die Erstellung ist ab Version M inklusive.
Preisübersicht
Für EasyInvoice24 Kund:innen: Nichts. Für alle, die noch mit Stift und Papier oder Word und Excel ihre Rechnungen schreiben, stellt die E-Rechnungspflicht ab 2025 dagegen eine bedeutende Veränderung dar. Um E-Rechnungen empfangen zu können, brauchen sie dann ein geeignetes E-Rechnung Programm wie EasyInvoice24.
Jetzt loslegen! Es ist immens wichtig, das eigene Unternehmen im Griff zu haben – jetzt und in Zukunft. Es gilt, das eigene Unternehmen endlich ins digitale Zeitalter zu führen und nicht nur immens Zeit zu sparen, sondern die lästigen Pflichten nahezu vollständig zu automatisieren.